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title: "Schattendatenbank: Der Schufa droht eine Sammelklage"
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summary: "NOYB, a European data protection organization, is preparing a lawsuit against Schufa, Germany's largest credit agency, over its practice of storing outdated consumer data in a so-called shadow database for up to 10 years without proper disclosure. The organization plans both an injunction and a collective damages claim on behalf of potentially 68 million affected Germans whose GDPR right to information was violated."
tags: "schufa, data-privacy, shadow-database, consumer-lawsuit, gdpr, noyb, germany"
key_entities: "NOYB (organization), Schufa (organization), Marco Blocher (person), Peter Hornung (person), Schattendatenbank (Shadow Database) (concept), GDPR (European Data Protection Regulation) (concept), Germany (location), Vienna (location), Hesse (location), Collective Consumer Lawsuit (event)"
classification: "analysis"
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# Schattendatenbank: Der Schufa droht eine Sammelklage

Schattendatenbank Datenschützer bereiten Sammelklage gegen Schufa vor Stand: 26.08.2026 • 06:02 Uhr Der Schufa drohen im Zusammenhang mit der sogenannten Schattendatenbank rechtliche Konsequenzen. Die gemeinnützige europäische Datenschutzorganisation NOYB will gerichtlich gegen Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei vorgehen. Von Peter Hornung , NDR Marco Blocher gibt sich entschlossen: "Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen." Die "historischen" Daten, das sind veraltete Daten, die die Schufa wider Erwarten nicht gelöscht hat: sensible Informationen über alte Kredite, aber auch Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen; Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben. Blocher ist Sprecher der gemeinnützigen Datenschutzorganisation NOYB - und die will die Schufa nun vor Gericht bringen: "Wenn die Schufa sich weigert, unseren Forderungen zu entsprechen, dann werden wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einbringen, um unsere Forderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen." 18.12.2025 Bundesgerichtshof Schufa-Speicherfristen grundsätzlich rechtens Die Regelungen zum "Schufa-Score" sind laut BGH rechtens - die Richter lassen aber ein Hintertürchen offen. mehr Verbandsklage - spezielle Form der Sammelklage Blochers durch Spenden finanzierte Organisation mit Sitz in Wien geht seit Jahren gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vor. So reichte NOYB Beschwerden gegen Microsoft, Google, Meta und X ein, es erwirkte Gerichtsurteile und Geldstrafen in Milliardenhöhe. Im Fall der Schufa-Schattendatenbank soll es nicht bei einer Unterlassungsklage bleiben, so Blocher: "Darüber hinaus planen wir eine Verbandsklage auf Schadenersatz für die millionenfache Verletzung von Artikel 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Rechts auf Auskunft. Denn die Schufa hat ja allen betroffenen Personen, die in den letzten Jahren Auskunft bei ihr beantragt haben, diese Daten vorenthalten." Eine Verbandsklage ist eine spezielle Form der Sammelklage. NOYB will Betroffene auffordern, sich einer solchen Klage anzuschließen - weil ihre in der europäischen Datenschutzgrundverordnung verbrieften Auskunftsrechte verletzt worden seien. Die Schufa selbst räumt ein, veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang zu speichern. Verbraucher hätten kein Interesse an diesen Daten, so die Schufa, deshalb informiere man nicht darüber. 15.04.2025 Gerichtsentscheid Stromanbieter darf nicht mit Schufa drohen Um Kunden zur Begleichung von Rechnungen zu bewegen, drohte ein Stromanbieter mit der Schufa. mehr Schufa hält eigenes Vorgehen für "wichtig" Die Schufa sieht sich dabei im Recht. Solche historischen Daten zu speichern, sei vollkommen legal und vor allem sei es wichtig. In einem Video erklärt sie: "Sie dienen der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Dazu zielen auch Tests neuer Score-Modelle. Bevor Unternehmen einen neuen Bonitätsscore in ihrem Tagesgeschäft einsetzen, testen sie ihn." Das sei auch im Interesse von Verbrauchern, so die Schufa. Sollte die Datenschutzorganisation NOYB aber mit einer künftigen Sammelklage Erfolg haben, wäre das selbst bei einem niedrigen Schadensersatz pro Fall ein Problem für die Schufa. Denn potenziell betroffen sind bis zu 68 Millionen Menschen, praktisch jeder Erwachsene in Deutschland. Exklusiv 15.07.2026 Verbraucherschutz Die Schattendatenbank der Schufa Die Schufa speichert offenbar unbemerkt veraltete Daten von Millionen Verbrauchern auf längere Zeit. mehr Vorwürfe an Datenschutzbeauftragten Dass nun im Fall der Schattendatenbank NOYB als private Organisation tätig werden müsse, sagt NOYB-Sprecher Marco Blocher, sei auch Schuld der Behörde, die eigentlich über die Schufa wachen müsse. "Das liegt daran, dass der zuständige hessische Datenschutzbeauftragte nichts tut und eine vollkommen dysfunktionale Behörde zu sein scheint. Das muss man schon sagen. Eine integre, kompetente und tatsächlich unabhängige Aufsichtsbehörde hätte der Schufa die Verarbeitung der historischen Daten in der gegenwärtigen Form längst untersagt und ein hohes Bußgeld verhängt." Hessens Landesdatenschutzbeauftragter prüft nach eigenen Angaben diesen Fall bereits seit Frühjahr vergangenen Jahres - ohne aber bisher zu einem Ergebnis gekommen zu sein. Das Verbraucherinteresse an der Schattendatenbank jedenfalls scheint groß zu sein. Seit der NDR und die Süddeutsche Zeitung Mitte Juli das erste Mal berichtet haben , wird die Schufa offenbar mit Anfragen überflutet. Wie viele es genau sind, wollte die Wiesbadener Wirtschaftsauskunftei auf wiederholte Anfrage jedoch nicht sagen. In Antwortschreiben der Schufa an Verbraucher heißt es allerdings, man brauche länger - bis zu drei Monate -, um Auskunft zu erteilen. Eben weil so viele Anfragen eingegangen seien. Peter Hornung, NDR, tagesschau, 26.08.2026 • 06:00 Uhr Schufa Datenschutz Klage Dieses Thema im Programm: tagesschau.de | Der Schufa droht eine Sammelklage | 25.08.2026 | 06:00 Uhr
