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title: "„Merz tritt Gesetz mit Füßen“ – schwerer Vorwurf an Bundesregierung"
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summary: "The Merz government's budget proposal abolishes the supplementary adjustment mechanism for basic security benefits, which the Green opposition claims violates constitutional law regarding human dignity and minimum existence standards. The policy change affects approximately two million children and contradicts a Federal Constitutional Court ruling requiring timely adjustments when prices rise sharply."
tags: "grundsicherung, bundeshaushalt, verfassungsrecht, sozialkürzungen, grüne-opposition, merz-regierung, inflation"
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# „Merz tritt Gesetz mit Füßen“ – schwerer Vorwurf an Bundesregierung

Startseite Wirtschaft „Merz tritt Gesetz mit Füßen“ – schwerer Vorwurf an Bundesregierung: Ignoriert der Kanzler geltendes Recht? Stand: 15.07.2026, 18:39 Uhr Von: Moritz Maier Kommentare Drucken Teilen Uns auf Google folgen Die Bundesregierung muss sparen – und setzt den Rotstift bei der Grundsicherung an. Die Grüne Opposition beklagt nun einen „handfesten Skandal“, der knapp zwei Millionen Kinder betreffe. Berlin – 555 Milliarden Euro schwer soll der neue Bundeshaushalt 2027 sein. Trotz Rekordschulden bleibt ein großes Haushaltsloch und die Bundesregierung muss sparen&nbsp;– und könnte genau dabei die deutsche Rechtsprechung ignorieren, schlagen nun die Grünen Alarm. Es geht um die Grundsicherung (ehemals Bürgergeld ) und ein Gesetz, das die Merz-Regierung einkassiert. Dabei kommen besonders Kinder zu Schaden, so der Vorwurf aus der Opposition. Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung: Noch immer ist der Streit um das SGB II in Politik und Gesellschaft groß, die Meinungen gehen weit auseinander. ©&nbsp;picture alliance/dpa | Jens Kalaene/ Bernd von Jutrczenka Darum geht es: Jüngst hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Haushaltsentwurf für das nächste Jahr vorgestellt. Neben steigenden Einnahmen, Ausgaben und Schulden will der Staat auch kürzen. Etwa im Sozialen. Besonders CDU und CSU versprachen im Wahlkampf oft, die Kosten beim Bürgergeld, das inzwischen zur neuen Grundsicherung geworden ist , drastisch zu senken. Funktioniert hat das bisher nicht im teils versprochenen Maß. Das „menschenwürdige Existenzminimum“ ist im Grundgesetz festgelegt und kann nicht ohne Weiteres angepasst werden. Nun sorgt ein neues Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aber für einen Paradigmenwechsel in dieser Frage, der nicht rechtens sei, befürchtet die Grüne Bundestagsfraktion. Merz-Regierung will bei der Grundsicherung sparen Im Haushaltsentwurf Klingbeils heißt es: „Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wird die sog. ergänzende Fortschreibung der Regelbedarfe im Bereich der Grundsicherung abgeschafft und der Anpassungsmechanismus der Regelsätze auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt.“ Die Fortschreibung der Regelbedarfe hat das Ziel, das gesetzliche Existenzminimum auch dann zu gewährleisten, wenn starke Preisentwicklungen zu beobachten sind. Wenn Lebensmittel schnell teurer werden, muss sich auch die Höhe der Existenzsicherung schnell daran anpassen, sonst handelt es sich um keine Existenzsicherung mehr, so die Logik der ergänzenden Fortschreibung. Diese soll nun einkassiert werden. Das Gesetz stammt aus Zeiten der Ampel-Koalition 2022 und bezieht sich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass bei stark steigenden Preisen zeitnah reagiert werden müsse. Die aktuelle Bundesregierung kündigte schon im Koalitionsvertrag an, diese Regelung rückabwickeln zu wollen: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ An dieses Versprechen halte man sich nun, heißt es in Klingbeils Haushaltsentwurf. Für Timon Dzienus ist dieser Vorgang ein Unding. „Wenn Preise steigen, muss auch die Unterstützung für Menschen in Armut steigen. Das klingt nicht nur logisch, es ist auch ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gefordert“, sagt Dzienus gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Er ist Obmann der Grünen Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Es ist ein handfester Skandal, dass die Bundesregierung dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts ignoriert und die schnelle Anpassung der Grundsicherung an die Inflation aussetzt. Friedrich Merz tritt Recht und Gesetz mit Füßen, um seine menschenfeindliche Agenda durchzudrücken“, so Dzienus’ harter Vorwurf. Meine News Vor 1 Std. Experte zweifelt an Rettung 50 Filialen vor dem Aus: Discounter-Kette meldet Insolvenz an Vor 1 Std. Politik muss einschreiten Millionen „Babyboomer“ gehen frühzeitig in Rente – neue Erhebung zeigt brisante Lücke auf Vor 2 Std. Altersvorsorge 30 Jahre Teilzeit: Was das für die Rente bedeutet und welche Möglichkeiten jetzt noch bleiben Harte Einschnitte Discounter macht rund 50 Filialen nach Insolvenz dicht – „Eigentlich müssten alle schließen“ Inhalt anzeigen 5,1 Millionen Menschen erhalten laut Bundesagentur für Arbeit derzeit die Grundsicherung (Juni 2026), darunter etliche sogenannte Bedarfsgemeinschaften mit etlichen Minderjährigen. Für diese pochen Dzienus und seine Fraktion laut eigener Aussage auf schnelle Anpassungen bei steigenden Kosten: „Wir Grüne stehen an der Seite von 1,8 Millionen Kindern in Armut und fordern, dass bei hoher Inflation in kürzester Zeit die Unterstützung steigen muss“, so der Bundestagsabgeordnete. „Ein 13-jähriges Kind in der Grundsicherung muss schon heute mit nur 5,02 Euro am Tag für Essen und Trinken über die Runden kommen. Wir wollen, dass diese Summe grundsätzlich steigt und im Krisenfall per Gesetz angehoben wird.” Danach sieht es derzeit aber nicht aus. Zwar befindet sich Klingbeils Haushaltsentwurf nun in der parlamentarischen Beratung und mit kleinen Änderungen ist zu rechnen. Bisher geben die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen aber keinen Anlass, zu glauben, dass sie die Rückabwicklung der Regel rückabwickeln wollen. Auf eine Anfrage dieser Redaktion ans fachlich zuständige Arbeits- und Sozialministerium kam zunächst keine Antwort. Bedenken, dass mit der Abschaffung des Gesetzes die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts verletzt würde, äußert die Regierung bisher nicht. Dzienus bleibt wütend: „Haushaltslöcher auf dem Rücken der Ärmsten zu stopfen, ist herzlos, unmenschlich und falsch.“ (Verwendete Quellen: Eigene Recherche, Bundesverfassungsgericht, Wissenschaftlicher Dienst, Bundesfinanzministerium, Grüne Bundestagsfraktion, Koalitionsvertrag, Bundesagentur für Arbeit) Auch interessant Kommentare Teilen
